Allgemeine Geschäftsbedingungen der MYMARY GmbH für Betreuungsdienstleistungen – DIENSTLEISTER
Die mymary GmbH (haftungsbeschränkt), Machtlfinger Str. 26, 81379 München (im Folgenden "MYMARY") betreibt die Vermittlungsplattform www.mymary.com („PLATTFORM“ oder „WEBSITE“).
Über die WEBSITE stellt MYMARY den Kontakt zwischen Kinderbetreuern / -innen (im Folgenden „DIENSTLEISTER“) und KUNDEN oder anderen erziehungsberechtigten Personen (im Folgenden "KUNDE(N)") her. Über die WEBSITE können DIENSTLEISTER von KUNDEN für Betreuungsdienstleistungen (im Folgenden „DIENSTLEISTUNG(EN)“) gebucht werden. MYMARY vermittelt auf diese Weise das Zustandekommen von Verträgen zwischen DIENSTLEISTERN und KUNDEN. DIENSTLEISTER sind Unternehmer, die selbständig und auf eigene Rechnung handeln.
Sowohl DIENSTLEISTER als auch KUNDEN nutzen den Service von MYMARY über deren WEBSITE und sonstige Kanäle. Für DIENSTLEISTER und KUNDEN als aktive Nutzer der von MYMARY angebotenen Services wird im Folgenden der Kollektivbegriff „NUTZER“ gewählt.
MYMARY selbst bietet keine DIENSTLEISTUNGEN an, sondern vermittelt für DIENSTLEISTER und KUNDEN Verträge zwischen DIENSTLEISTERN und KUNDEN. In diesem Zusammenhang ist MYMARY namens und im Auftrag des jeweiligen DIENSTLEISTERS als Vertreter mit Abschlussvollmacht berechtigt, für DIENSTLEISTER Auftragsanfragen des KUNDEN entgegenzunehmen und nach Freigabe durch den DIENSTLEISTER zu bestätigen, Zahlungen an DIENSTLEISTER weiterzuleiten und Rechnungen im Namen der DIENSTLEISTER auszustellen. MYMARY entscheidet jedoch nicht darüber, ob der DIENSTLEISTER die Anfrage des KUNDEN annimmt oder nicht.
Der DIENSTLEISTER geht zwei Vertragsverhältnisse ein: Einen Vertrag mit MYMARY über die Nutzung der Plattform (diesen Vertrag regeln die nachfolgenden AGB, im Folgenden „Vermittlungsvertrag“) und zum anderen einen Vertrag mit einem KUNDEN über die Erbringung von DIENSTLEISTUNGEN („Dienstleistungsvertrag“).
Im Sinne der absoluten Transparenz und Vertrauen gelten als Fundament der Zusammenarbeit zwischen MYMARY und den DIENSTLEISTERN folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen der MYMARY GmbH für Betreuungsdienstleistungen – DIENSTLEISTER.
Vor Nutzung der Website www.mymary.com sollte der DIENSTLEISTER sowie der KUNDE die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung von MYMARY (Für DIENSTLEISTER: Allgemeine Geschäftsbedingungen der MYMARY GmbH (haftungsbeschränkt) für Betreuungsdienstleistungen – DIENSTLEISTER, für KUNDEN: Allgemeine Geschäftsbedingungen der MYMARY GmbH (haftungsbeschränkt) für Betreuungsdienstleistungen – KUNDEN) sorgfältig lesen und deren Kenntnisnahme und Akzeptanz bestätigen. Die Bestätigung ist Voraussetzung für die Nutzung der Plattform. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können über den Browser gespeichert und zur Dokumentation ausgedruckt werden.
1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen der MYMARY GmbH (haftungsbeschränkt) für Betreuungsdienstleistungen – DIENSTLEISTER (AGB) gelten für die Nutzung der Plattform www.mymary.com („Plattform“ oder „Website“) und den zwischen dem DIENSTLEISTER und der
MYMARY GmbH, Machtlfinger Str. 26, 81379 München
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (Handelsregister B München) unter HRB 222945 vertreten durch den Geschäftsführer Paul Kahle.
als Betreiber der Plattform www.mymary.com geschlossenen Vermittlungsvertrag. Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von MYMARY durch DIENSLEISTER sowie der Vermittlung von DIENSTLEISTUNGEN über MYMARY ausschließlich und ohne Einschränkung.
Hauptgeschäftstätigkeit dieser Gesellschaft: Die Bereitstellung eines Internet-Markplatzes für Dienstleistungen und die Erbringung damit in Zusammenhang stehender Leistungen, wie die Vermittlung von Unternehmern, die diese Dienstleistungen erbringen.
E-Mail: contact[at]mymary.com
Unseren Kundenservice erreichen Sie Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 089 / 215 926 45 (Ortstarif). Alternativ können Sie MYMARY außerhalb der üblichen Geschäftszeiten über den Nachrichtendienst „WhatsApp“ unter der Rufnummer 01573 536 1233 sowie per E-Mail an contact[at]mymary.com erreichen. Entsprechende Nachrichten werden nach Eingangszeitpunkt sobald wie möglich von MYMARY oder ein zur Beantwortung von MYMARY bevollmächtigtes Unternehmen beantwortet.
Für die Nutzung der Vermittlungstätigkeit von MYMARY ist nach eingehender Prüfung der eingereichten Unterlagen des DIENSTLEISTERS eine Freischaltung des DIENSTLEISTER-Profils durch MYMARY erforderlich. Die Teilnahme an der Plattform ist kostenlos und setzt voraus, dass der DIENSTLEISTER die AGB sowie die Datenschutzerklärung von MYMARY akzeptiert. Der DIENSTLEISTER wird von MYMARY per E-Mail über die Freischaltung seines DIENSTLEISTER-Profils auf der Plattform informiert. Teil dieser E-Mail sind die AGB sowie die Datenschutzerklärung. Um die AGB zu akzeptieren (das heißt den Vermittlungsvertrag zu schließen), loggt sich der DIENSTLEISTER erstmalig in das von MYMARY zur Verfügung gestellte DIENSTLEISTER-Konto ein. Mit dem Beginn der Nutzung des DIENSTLEISTER-Kontos, akzeptiert der DIENSTLEISTER die AGB und die Datenschutzerklräung und der Vermittlungsvertrag kommt zustande.
Die Teilnahme in der MYMARY Datenbank ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen, juristischen Personen und Personengesellschaften möglich. Die Teilnahme einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Teilnahme dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des DIENSTLEISTER-Kontos angegeben werden (d.h. z.B. keine Ehepaare oder Familien). Die Profildaten sind wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und auf dem aktuellen Stand zu halten. Der DIENSTLEISTER kann hierzu sein Profil bearbeiten. MYMARY behält sich im Rahmen der Übersichtlichkeit der von MYMARY vermittelten Dienstleistungen vor, einige Profilbestandteile selbst festzulegen oder zu ändern.
Die WEBSITE steht dem DIENSTLEISTER nicht zur kommerziellen Nutzung (Weitervermittlung) zur Verfügung. DIENSTLEISTERN stehen die in Ziffer 2 näher bezeichneten Leistungen von MYMARY unentgeltlich zur Verfügung.
MYMARY ist jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, Funktionen von www.mymary.com zu ändern, zu streichen oder neue Funktionen hinzuzufügen bzw. die Nutzung von Funktionen nur unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen.
2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vermittlungsvertrags ist die ständige Vermittlung von Verträgen über Betreuungsdienstleistungen durch Zurverfügungstellung und Erhaltung der Plattform www.mymary.com sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen. Der vermittelte Betreuungsvertrag wird ausschließlich zwischen DIENSTLEISTERN (Betreuern) und KUNDEN (Eltern oder anderen erziehungsberechtigten Personen) geschlossen. mymary ist keine Vertragspartei des Betreuungsvertrags. Vereinbarungen aus dem Betreuungsvertrags sind nicht Vertragsgegenstand des Vermittlungsvertrags.
MYMARY handelt bezüglich der Kinderbetreuung weder als Vertragspartner des DIENSTLEISTERS noch der KUNDEN. MYMARY bietet DIENSTLEISTERN auf der Plattform die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen KUNDEN anzubieten. Im Hinblick auf die Vermittlung dieser Dienstleistungen wird MYMARY als Handelsvertreter ausschließlich im Auftrag der DIENSTLEISTER, nicht aber der KUNDEN tätig. DIENSTLEISTER können sowohl als Vollzeitbetreuer, Teilzeitbetreuer oder nur gelegentlich tätig werden. DIENSTLEISTERN wird auf der Plattform MYMARY ein Profil zur Verfügung gestellt, das den KUNDEN Auskunft über deren spezielles Betreuungsangebot inklusive z.B. ihrer Qualifikationen, Ausbildung, Werdegang etc. Auskunft gibt. MYMARY präsentiert diese Profile laufend den registrierten KUNDEN. MYMARY behält sich vor, die Profile der DIENSTLEISTER nach einem eigenen Algorithmus vorzuschlagen. Nach Erfassung einer Anfrage im System wird diese umgehend automatisiert an die vom KUNDEN ausgewählten DIENSTLEISTER weitergeleitet. Ein Anspruch auf das Zustandekommen des Vertrages mit dem KUNDEN besteht nicht. DIENSTLEISTER werden über neue Anfragen für DIENSTLEISTUNGEN per E-Mail kontaktiert und können diese Anfragen annehmen oder ablehnen. Derjenige DIENSTLEISTER, welcher die Anfrage zuerst annimmt, wird im System für die Erbringung der von den KUNDEN angefragten DIENSTLEISTUNG erfasst. Im Anschluss werden sowohl KUNDEN als auch DIENSTLEISTERN die Kontaktdaten der jeweils anderen Partei mitgeteilt, um das Zustandekommen des Betreuungsvertrags zu ermöglichen.
Es ist untersagt, ohne ausdrückliche Genehmigung von MYMARY auf der WEBSITE für eigene oder fremde Internetdienste, haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungstätigkeiten oder sonstige Dienste zu werben.
3 Rechte und Pflichten des DIENSTLEISTERS
3.1 Zustandekommen des Vermittlungsvertrages
Zur Inanspruchnahme der Vermittlungsdienstleistungen ist eine unverbindliche Bewerbung des DIENSTLEISTERS über MYMARY erforderlich. Hierzu müssen die persönlichen Daten vollständig und wahrheitsgetreu angegeben werden. Nicht offensichtlich ungeeignete Bewerber werden nach verfügbarer Kapazität zu einem persönlichen Treffen mit Mitarbeitern von MYMARY eingeladen, bei dem die Eignung als professioneller DIENSTLEISTER eingehend überprüft wird. Dies dient der Sicherung der qualitativen Ansprüche, die MYMARY an die auf MYMARY verzeichneten DIENSTLEISTER stellt. Der DIENSTLEISTER hat alle Umstände, die möglicherweise für die Eignungsüberprüfung von Belang sein könnten, wahrheitsgetreu mitzuteilen oder auf deren Erlangung hinzuwirken. Hierzu kann MYMARY verlangen, Einsicht in Ausweisdokumente, Zeugnisse, Qualifikationen und andere Urkunden oder Unterlagen zu erhalten. Um die hohen qualitativen Ansprüchen von MYMARY zu erfüllen, verpflichtet sich der DIENSTLEISTER zur Aufnahme in die MYMARY Datenbank und zur Erstellung eines DIENSTLEISTER-Kontos, MYMARY eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses, eine Kopie seines Gewerbescheins, (soweit vorhanden) geeignete Nachweise seiner im Betreuungsbereich relevanten Qualifikationen (z.B. Zeugnisse) und Berufserfahrungen, ein Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis, die Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs für Kindernotfälle an MYMARY zu übermitteln. MYMARY behält sich vor,
vom DIENSTLEISTER weitere Dokumente zur Sicherung der Qualität einzufordern. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird der Bewerber in die MYMARY Datenbank aufgenommen. MYMARY behält sich vor, im Sinne des DIENSTLEISTERS manuell ein DIENSTLEISTER-Konto zu erstellen und freizuschalten. Im Anschluss an die Freischaltung übersendet MYMARY dem DIENSTLEISTER eine Bestätigung der Aufnahme in die MYMARY Datenbank per E-Mail zusammen mit einem Link zu diesen AGB und der gültigen Datenschutzerklärung. Erst nach Erhalt dieser E-Mail ist der Aufnahmeprozess in die Datenbank abgeschlossen. Mit erster Nutzung des Kontos auf MYMARY erklärt sich der DIENSTLEISTER mit diesen AGB und der Datenschutzerklärung automatisch einverstanden. Der Vermittlungsvertrag kommt erst mit Freischaltung des entsprechenden DIENSTLEISTER-Kontos auf MYMARY sowie nach Akzeptierung der AGB sowie der Datenschutzerklärung zustande (Vertragsschluss). Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
3.2 Allgemeine Pflichten des Dienstleisters
3.2.1 Der DIENSTLEISTER hat stets darauf zu achten, dass Änderungen der persönlichen Daten unverzüglich im DIENSTLEISTER-Konto aktualisiert werden. Die Angaben sind stets wahrheitsgetreu zu machen.
3.2.2 Das erstellte Profil auf MYMARY ist nicht auf Dritte übertragbar. Jeder DIENSTLEISTER und NUTZER darf nur ein Profil auf der WEBSITE innehaben. Ein Anspruch auf die Erstellung und Freischaltung eines Profils besteht nicht. MYMARY behält sich vor, ohne Angabe von Gründen Profile zu löschen und DIENSTLEISTERN den Zugang zur Website und den Profilen zu sperren. Einem gesperrten DIENSTLEISTER ist es verboten, ein neues Profil anzulegen.
3.2.3 Der DIENSTLEISTER ist für die Geheimhaltung des Benutzernamens sowie des Passworts selbst verantwortlich. Er wird seinen Benutzernamen und das Passwort für den Zugang geheim halten, nicht weitergeben, keine Kenntnisnahme durch Dritte dulden oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen und bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht dies MYMARY per E-Mail unter der E-Mail- Adresse contact[at]mymary.com anzeigen.
3.2.4 Der DIENSTLEISTER muss nach deutschem Recht volljährig sein. Er ist verpflichtet, für die Dauer seiner Tätigkeit alle erforderlichen gesetzlichen und behördlichen Auflagen zu erfüllen. Damit eventuell verbundene Kosten sind alleine durch den DIENSTLEISTER zu tragen.
3.2.5 Der DIENSTLEISTER verpflichtet sich, sein DIENSTLEISTER-Konto sowie seine bei der Registrierung angegebenen Kontaktmöglichkeiten (u.a. E-Mail-Adresse, Mobil-Telefonnummer) regelmäßig auf Anfragen durch KUNDEN zu überprüfen und diese schnellstmöglich zu beantworten. Eine Pflicht, angebotene DIENSTLEISTUNGS-Stellen anzunehmen, besteht nicht. Der Betreuer ist in der Wahl seiner DIENSTLEISTUNGS-Stellen grundsätzlich frei.
3.2.6 Stichprobenartig wählt MYMARY registrierte DIENSTLEISTER aus und fordert von diesen zusätzliche Unterlagen zur Überprüfung ihrer Angaben an. Die ausgewählten DIENSTLEISTER sind verpflichtet, MYMARY die angeforderten Unterlagen umgehend zukommen zu lassen. Übermittelt der DIENSTLEISTER die angeforderten Unterlagen nicht, kann MYMARY sein Profil sperren.
3.2.7 Hinweis: Betreuungsverhältnisse, die länger als drei Monate erfolgen sollen und außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich stattfinden, bedürfen einer Erlaubnis des zuständigen Jugendamtes. Die Erlaubnis muss der DIENSTLEISTER selbst beantragen und alle erforderlichen Kosten alleine tragen. Weitere Informationen zur Erlaubniserteilung sind bei dem zuständigen Jugendamt erhältlich. Der DIENSTLEISTER ist verpflichtet, die entsprechende Betreuungserlaubnis des Jugendamts zu übermitteln. Zudem muss er angeben, welche Räumlichkeiten von der Erlaubnis erfasst sind. Andernfalls kann das Profil durch MYMARY wieder gelöscht werden.
3.3 Umfang der Plattform-Nutzung
3.3.1. Der DIENSTLEISTER darf MYMARY während des Vertragsverhältnisses grundsätzlich unbeschränkt verwenden. Eine Beschränkung des Leistungsumfangs durch den Betreiber ist zeitweilig, z.B. bei technischen Problemen, Überlastung der Kapazitätsgrenzen, Problemen mit der Sicherheit oder Integrität der Server sowie zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Leistungsfähigkeit (Wartung), gegebenenfalls auch längerfristig, hinzunehmen. Sofern die Umstände es erlauben, berücksichtigt MYMARY hierbei die Interessen der DIENSTLEISTER und versucht diese vorab zu informieren.
3.3.2. Eine Weitervermittlung der über www.mymary.com vermittelten Betreuungsverhältnisse an Dritte ist mit den Qualitäts- und Transparenzansprüchen von MYMARY gegenüber den KUNDEN nicht vereinbar und deshalb strikt untersagt. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass nur die von den KUNDEN anhand ihres persönlichen Profils oder ihrer bisherigen Erfahrungen ausgesuchten DIENSTLEISTER die Erbringung der DIENSTLEISTUNG (Betreuung) übernehmen. Eine Zuwiderhandlung dieser Geschäftsgrundlage aller Parteien kann zur sofortigen Sperrung des DIENSTLEISTER-Kontos und zur fristlosen Kündigung dieses Vertragsverhältnisses führen sowie darüber hinaus auch weitergehende zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
3.3.3. Umfang, Zeit und Ort der Betreuung werden zwischen dem DIENSTLEISTER und KUNDEN frei vereinbart. Die auf MYMARY hinterlegten Angaben zu Leistungszeit, Leistungsort, Leistungsumfang sowie den Umständen oder Wünschen bezüglich der konkreten Betreuung sind ohne persönliche Bestätigung oder Erläuterung der KUNDEN lediglich als Anhaltspunkte zu sehen. Der DIENSTLEISTER nimmt mit den KUNDEN nach der erfolgreichen Buchung Kontakt auf, um Einzelheiten der Betreuungs-DIENSTLEISTUNG bindend festzulegen. Hierzu werden die jeweiligen Kontaktdaten nach einer erfolgreichen Buchung sowohl den KUNDEN als auch dem DIENSTLEISTER zur Verfügung gestellt. Sollten sich aus der Abklärung zeitliche Änderungen ergeben, sind diese im Buchungssystem von MYMARY einzutragen, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten.
3.3.4 Der DIENSTLEISTER hat geplante, geleistete und nicht verzeichnete DIENSTLEISTUNGEN unverzüglich zu melden. Eine Stornierung der Betreuung auf mymary.com darf nur durchgeführt werden, wenn die DIENSTLEISTUNG tatsächlich nicht stattfindet.
3.3.5 DIENSTLEISTER sind dazu verpflichtet, MYMARY unverzüglich darüber zu unterrichten, sobald ein Betreuungsverhältnis zustande kommt, bereits bei Planung der Erbringung einer zukünftigen DIENSTLEISTUNG. MYMARY benötigt diese Information für die Rechnungsstellung an die KUNDEN. Der DIENSTLEISTER ist dazu verpflichtet, MYMARY alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Rechnungsstellung erforderlich sind. MYMARY verpflichtet sich, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln.
3.3.6 DIENSTLEISTER sind verpflichtet, MYMARY die Anzahl der geleisteten Stunden schnellstmöglich zu melden, keinesfalls aber später als 48 Stunden nach jeder Betreuungseinheit. Widersprechen die KUNDEN nicht, wird MYMARY die jeweiligen Betreuungsstunden abrechnen und entsprechend Ziffer 7 an den DIENSTLEISTER auszahlen. Widerspruchsgründe sind insbesondere, dass die Betreuung nicht oder nicht vollständig stattgefunden hat sowie sonstige schwerwiegende Einwände.
3.3.7 Der DIENSTLEISTER verpflichtet sich, die Betreuung an das Alter und die Fähigkeiten der jeweilig betreuten Person(en) (nachfolgend „Kind“) anzupassen. Die Betreuung des Kindes ist mit den KUNDEN abzustimmen. Dabei ist insbesondere auf kulturelle, erzieherische oder religiöse Ansichten der KUNDEN Rücksicht zu nehmen.
3.3.8 Durch KUNDEN erhaltene vertrauliche Informationen, z.B. über private, persönliche oder finanzielle Umstände sowie andere schützenswerte Informationen, sind geheim zu halten.
3.3.9 Der DIENSTLEISTER hat zu berücksichtigen, dass sein Verhalten gegenüber KUNDEN, Eltern, Kindern oder Dritten direkt oder indirekt auf den Ruf von MYMARY Einfluss nehmen kann. Aus diesem Grund unternimmt der DIENSTLEISTER alles Nötige, um den Ruf von MYMARY nicht zu gefährden. Sämtliche Probleme bei der Betreuung sind MYMARY unverzüglich zu melden, um eine Mediation einleiten zu können. Ein wiederholtes Verhalten des DIENSTLEISTERS, das geeignet ist, den Ruf von MYMARY zu beeinträchtigen, kann zur vorübergehenden Sperrung des DIENSTLEISTER- Kontos und zur fristlosen Kündigung führen.
3.3.10 Der DIENSTLEISTER verpflichtet sich, auf Wunsch der KUNDEN ein Kennenlerngespräch wahrzunehmen. Die Kosten hierfür, die durch An- und Abreise sowie die dafür in Anspruch genommene Zeit entstehen, sind im Regelfall vom DIENSTLEISTER zu tragen.
3.3.11 Es ist untersagt, ohne ausdrückliche Genehmigung von MYMARY auf der WEBSITE für eigene oder fremde Internetdienste, haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungstätigkeiten oder sonstige Dienste zu werben.
3.4 Abwerbungsverbot
Es ist dem DIENSTLEISTER nicht gestattet, KUNDEN von MYMARY abzuwerben, indem er den durch MYMARY eröffneten Kontakt mit den KUNDEN missbraucht und Verträge mit dem KUNDEN abschließt, die MYMARY nicht angezeigt werden oder angezeigt werden sollen. Sollte der DIENSTLEISTER dem zuwiderhandeln, ist MYMARY berechtigt diesen Vertrag fristlos zu kündigen.
3.5 Vertragsstrafe
Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß des DIENSTLEISTERS gegen das Abwerbungsverbot (Ziffer 3.4), ist der DIENSTLEISTER verpflichtet für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 500 zu zahlen, höchstens aber 3 Bruttomonatseinkommen aus Betreuungsleistungen. Das Bruttomonatseinkommen wird bei unterschiedlichen monatlichen Einkünften aus dem Schnitt der monatlichen Verdienste durch Betreuungsdienstleistungen in den letzten 12 Monaten oder den vorangegangenen Monaten, sofern Einkünfte erst weniger als 12 Monate erzielt wurden, errechnet. Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß des DIENSTLEISTERS gegen das Abwerbungsverbot (Ziffer 3.4) ist der DIENSTLEISTER zu diesem Zweck verpflichtet, MYMARY alle Einnahmen offen zu legen, die er aufgrund der Vermittlung von MYMARY über den jeweils relevanten Zeitraum eingenommen hat.
4 Rechte und Pflichten von MYMARY
4.1 Veröffentlichung von Informationen auf MYMARY
4.1.1 MYMARY verpflichtet sich, während der Vertragsdauer ein Profil des DIENSTLEISTERS sowie dessen DIENSTLEISTUNGS-Angebot auf der Plattform zu präsentieren. MYMARY ist hierzu berechtigt, die durch den DIENSTLEISTER im Registrierungsprozess zur Verfügung gestellten Informationen auf der Plattform öffentlich zugänglich zu machen. Dazu gehören insbesondere das Lichtbild, Angaben zu Qualifikationen und früheren Betreuungsverhältnissen, die jeweilige Durchschnittsnote der eingegangenen Bewertungen / Empfehlungen von anderen Betreuungen, detaillierte persönliche Bewertungen / Empfehlungen der KUNDEN über den DIENSTLEISTER sowie sonstige für KUNDEN relevante Informationen zur Person des DIENSTLEISTERS. MYMARY hat dafür Sorge zu tragen, dass die Daten öffentlich lediglich für registrierte KUNDEN einsehbar sind. MYMARY achtet stets darauf, die Daten der DIENSTLEISTER nach bestem Wissen und Gewissen vor Dritten zu schützen.
4.1.2 MYMARY ist zudem berechtigt, sofern erforderlich, den vorgelegten Bundeszentralregisterauszug gegenüber öffentlichen Behörden, z.B. dem Jugendamt, zu verwenden.
4.1.3 Übermittelt der DIENSTLEISTER die gemäß Ziffer 3.1 angeforderten Unterlagen nicht, wird das Profil nicht freigeschaltet und der DIENSTLEISTER kann keine Aufträge von KUNDEN erhalten. MYMARY behält sich vor, DIENSTLEISTER aufgrund von wiederholten negativen Bewertungen von der Plattformnutzung auszuschließen.
4.1.4 mymary ist berechtigt, die Suchergebnisse der KUNDEN nach einem eigens entwickelten Algorithmus zu sortieren. Dabei können insbesondere auch die räumliche Distanz zwischen DIENSTLEISTER und dem KUNDEN bzw. dessen Kind(ern), die persönliche Eignung und Erfahrung, vorhergehende Erfahrung mit den KUNDEN sowie bisherige Betreuungsbewertungen Einfluss haben. Die weitere Buchung obliegt der persönlichen Präferenz und Selektion der KUNDEN, MYMARY nimmt hierauf keinen Einfluss.
4.1.5 Ein Anspruch auf Vermittlung von Betreuungsstellen besteht nicht.
4.1.6 MYMARY kann DIENSTLEISTER, die wiederholt negativ auf MYMARY, bei einer Betreuungsdienstleistung oder in der Öffentlichkeit auffällig geworden sind, von MYMARY ausschließen. Hierzu ist die Sperrung des DIENSTLEISTER-Kontos gestattet. Darüber hinaus kann MYMARY erneute Bewerbungen eines bereits gesperrten DIENSTLEISTERS ohne Angabe von Gründen ablehnen. Informationen, die der Überprüfung der Identität dienen oder die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung belegen können, dürfen auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus im gesetzlich erlaubtem Umfang gespeichert werden.
4.2 Bewertungssystem
DIENSTLEISTER können auf MYMARY von KUNDEN bewertet werden. MYMARY hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die abgegebenen Bewertungen und übernimmt für diese keine Verantwortung. In Fällen evidenten Missbrauchs der Bewertungsfunktion können vereinzelt Bewertungen gelöscht oder unkenntlich gemacht werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Näheres hierzu in Ziffer 5.
4.3 Sonstige Leistungen
MYMARY vermittelt den Abschluss von Betreuungsverträgen zwischen DIENSTLEISTERN und KUNDEN lediglich dadurch, dass beide Vertragspartner auf der Plattform zusammengebracht werden. Ob ein Vertragsverhältnis zustande kommen soll, wird allein von dem DIENSTLEISTERN und den KUNDEN entschieden. Dabei können und sollten beispielsweise Kennenlerngespräche und eine Eingewöhnungsphase bei der Entscheidung helfen, ob eine Zusammenarbeit in Frage kommt. Bei Zweifeln oder schwierigen Fällen ist eine regionale Vermittlungsstelle oder das zuständige Jugendamt zu kontaktieren. MYMARY stellt keinen entsprechenden Service zur Verfügung.
5 Bewertungs- und Qualitätssicherungssystem
5.1 Allgemeines
Die Plattform ermöglicht es KUNDEN, DIENSTLEISTER nach oder während eines laufenden Betreuungsverhältnisses durch die Vergabe von Sternen zu bewerten bzw. zu empfehlen und in einem Freitextfeld genauere Erläuterungen ihrer Bewertung bzw. Empfehlung zu spezifizieren. Die Bewertungen werden von MYMARY lediglich stichprobenartig überprüft und können unzutreffend oder irreführend sein. MYMARY übernimmt keine Verantwortung für abgegebene Empfehlungen.
Ferner ist es DIENSTLEISTERN möglich, nach oder während eines laufenden Betreuungsverhältnisses Informationen über KUNDEN zu hinterlegen. Diese Informationen werden lediglich im Rahmen der Qualitätssicherung und -verbesserung gesammelt und dienen der Vorbereitung anderer DIENSTLEISTER, welche zukünftig beim selben KUNDEN eine DIENSTLEISTUNG erbringen.
Hinterlegte Informationen sind keinesfalls öffentlich zugänglich. Der DIENSTLEISTER verpflichtet sich zur absoluten Geheimhaltung der hinterlegten Informationen über Kunden gegenüber Dritten.
5.2 Verhaltensregeln
KUNDEN sind nach den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mymary GmbH (haftungsbeschränkt) für Betreuungsdienstleistungen - KUNDEN“ verpflichtet, in den abgegebenen Empfehlungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die von KUNDEN abgegebenen Empfehlungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten. Jede Nutzung des Bewertungs- und Qualitätssicherungssystems, die dem Zweck des Systems zuwider läuft, ist den KUNDEN untersagt.
DIENSTLEISTER sind nach den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mymary GmbH (haftungsbeschränkt) für Betreuungsdienstleistungen - DIENSTLEISTER“ verpflichtet, in den hinterlegten Informationen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die von DIENSTLEISTERN abgegebenen Empfehlungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten. Jede Nutzung des Bewertungs- und Qualitätssicherungssystems, die dem Zweck des Systems zuwider läuft, ist den DIENSTLEISTERN untersagt.
5.3 Missbrauch
Empfehlungen, Bewertungen und hinterlegte Informationen sind grundsätzlich unabänderbar. Enthalten Empfehlungen jedoch Inhalte, die den Verhaltensregeln (Ziffer 5.2) widersprechen, können diese bei Unstimmigkeiten zwischen DIENSTLEISTERN und KUNDEN von MYMARY gelöscht oder unkenntlich gemacht oder im Einvernehmen von DIENSTLEISTERN und KUNDEN durch MYMARY, KUNDEN oder DIENSTLEISTERN geändert werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
6 Vertragsverhältnis zwischen DIENSTLEISTER und KUNDEN
6.1 Weisungsfreiheit und Privatautonomie
Der DIENSTLEISTER ist gegenüber MYMARY nicht weisungsgebunden und unterliegt auch keinem Direktionsrecht. Gleiches gilt auch umgekehrt.
MYMARY ist lediglich für die Vermittlung von Betreuungsverträgen zwischen DIENSTLEISTER und KUNDE zuständig. Das Zustandekommen des Betreuungsvertrages zwischen DIENSTLEISTER und KUNDE obliegt den Parteien. Eine Weisungsbindung gegenüber mymary ist nicht gegeben. Das Vertragsverhältnis zwischen DIENSTLEISTER und KUNDE unterliegt den Grundsätzen der Privatautonomie.
6.2 Betreuungszeiten, -umfang und -ort
Umfang, Zeit und Ort der Betreuung werden zwischen dem DIENSTLEISTER und KUNDEN frei vereinbart. Die auf MYMARY hinterlegten Angaben zu Leistungszeit, Leistungsort, Leistungsumfang sowie den Umständen oder Wünschen bezüglich der konkreten Betreuung sind ohne persönliche Bestätigung oder Erläuterung der KUNDEN lediglich als Anhaltspunkte zu sehen. Der DIENSTLEISTER nimmt mit den KUNDEN nach der erfolgreichen Buchung Kontakt auf, um
Einzelheiten der Betreuungs-DIENSTLEISTUNG bindend festzulegen. Hierzu werden die jeweiligen Kontaktdaten nach einer erfolgreichen Buchung sowohl den KUNDEN als auch dem DIENSTLEISTER zur Verfügung gestellt. Sollten sich aus der Abklärung zeitliche Änderungen ergeben, sind diese im Buchungssystem von MYMARY einzutragen, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten.
7 Vergütung
7.1 Betreuungsentgelt
Die Vermittlung von Betreuungsdienstleistungen erfolgt nur für DIENSTLEISTER, die mit dem zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preismodell von MYMARY einverstanden sind.
7.2. Abrechnung & Auszahlung
7.2.1. Die Zahlungsabwicklung des Dienstleistungsentgeltes erfolgt ausschließlich über MYMARY bzw. durch von MYMARY beauftragte externe Unternehmen (im Folgenden „Treuhänder“). Eine Barbezahlung der Betreuungsdienstleistung ist nicht vorgesehen. Der DIENSTLEISTER ermächtigt mymary bzw. den/die von MYMARY beauftragten Treuhänder für die Dauer des Vertragsverhältnisses, das angefallene Dienstleistungsentgelt von den KUNDEN einzuziehen und abzüglich der jeweiligen Servicegebühren von MYMARY an den DIENSTLEISTER auszuzahlen. Forderungsinhaber des Dienstleistungsentgeltes bleibt zu jedem Zeitpunkt der DIENSTLEISTER.
7.2.2 Die Auskehrung der Vergütung (Bezahlung) der vom DIENSTLEISTER erbrachten und vom KUNDEN in Anspruch genommenen DIENSTLEISTUNGEN erfolgt über MYMARY bzw. den von MYMARY beauftragten Treuhänder. Nach Erfüllung des Dienstleistungsvertrags durch den DIENSTLEISTER ist der vereinbarte Preis vom KUNDEN über die bei der Buchung gewählte Zahlungsmethode an MYMARY bzw. den von MYMARY beauftragten Treuhänder zu entrichten.
7.2.3 Für den Service von MYMARY sind die KUNDEN verpflichtet, MYMARY Servicegebühren zu entrichten. Diese werden im Auftrag von MYMARY zusammen mit den sonstigen vereinbarten Entgelten für DIENSTLEISTUNGEN von den KUNDEN eingezogen. Die Höhe der Servicegebühren kann der aktuellen Preisliste entnommen werden. Alle Servicegebühren und -entgelte enthalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer.
7.2.4 Der KUNDE zahlt den Preis für DIENSTLEISTUNGEN durch den DIENSTLEISTER und Gebühren für die Inanspruchnahme des durch MYMARY zur Verfügung gestellten Services an MYMARY bzw. den von MYMARY beauftragten Treuhänder mit schuldbefreiender Wirkung für den KUNDEN. Der Treuhänder nimmt die Zahlung für den DIENSTLEISTER entgegen. Die Freigabe der Zahlung setzt die Erbringung der DIENSTLEISTUNG durch den jeweiligen DIENSTLEISTER, die fehlende Reklamation durch den KUNDEN und den Ablauf von 48 Stunden nach Beendigung der Dienstleistungs-Tätigkeit voraus.
7.2.5 MYMARY übernimmt in keinem Fall eine Garantie für die Liquidität der KUNDEN. Sollten Probleme bei der Bezahlung des Dienstleistungsentgeltes auftreten, wirkt MYMARY als Mediator zwischen den Parteien und versucht auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken. Ansprüche gegen MYMARY bestehen nicht. MYMARY unternimmt Maßnahmen, um das Risiko eines Zahlungsausfalls nach Erbringung der Betreuungsleistung zu minimieren.
7.2.6 Vorbehaltlich eines Widerspruchs der NUTZER kehrt MYMARY zu Beginn des Folgemonats die Vergütung an den DIENSTLEISTER aus.
7.2.7 Für den DIENSTLEISTER ist der Service von MYMARY kostenlos.
7.3 Rechnungsstellung
MYMARY erstellt über erbrachte DIENSTLEISTUNGEN namens und im Auftrag des DIENSTLEISTERS auf elektronischem Weg eine Rechnung an den KUNDEN. Der DIENSTLEISTER bevollmächtigt mit Akzeptierung dieser AGB MYMARY oder das/die von MYMARY beauftragten externe(n) Unternehmen für die Dauer des Vertragsverhältnisses, in seinem Auftrag Rechnungen über die erbrachte Betreuungsdienstleistung sowie die damit verbundenen Servicegebühren von MYMARY an die KUNDEN zu stellen. Hierzu darf MYMARY alle für die korrekte Rechnungsstellung erforderlichen Daten einfordern und verwenden.
8 Versicherung und Steuern
Zuständig und verantwortlich für die Abführung der ihn betreffenden Steuern und Abgaben, unabhängig davon aus welchem Rechtsgrund sie anfallen, ist alleine der DIENSTLEISTER. Sofern er aufgrund der erbrachten DIENSTLEISTUNGEN der Renten- oder Sozialversicherungspflicht unterliegt, ist er auch selbst für die Abführung der daraus resultierenden Beträge verantwortlich.
9 Stornierung
9.1 Eine Stornierung (Kündigung) der gebuchten Dienstleistungen ist bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn kostenlos möglich. Storniert der KUNDE einen Auftrag innerhalb von weniger als 24 Stunden vor Beginn der Tätigkeiten, hat der DIENSTLEISTER einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe des mit dem DIENSTLEISTER vereinbarten Entgelts für die erste Stunde der gebuchten Leistung. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Stornierungskosten wesentlich niedriger sind als die Pauschale.
9.2 Für Buchungen, die ausnahmsweise weniger als 36 Stunden vor Tätigkeit gebucht wurden bzw. geändert wurden, ist eine Stornierung durch den KUNDEN entgegen der Regelung in Ziffer 9.1 ausnahmsweise bis 3 Stunden vor Erbringung der DIENSTLEISTUNG kostenlos möglich.
9.3 Der Dienstleistungsvertrag kann während der Dauer der DIENSTLEISTUNG nicht gekündigt werden. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Der Dienstleistungsvertrag erlischt, wenn die geschuldeten Leistungen bewirkt worden sind.
9.4 Unabhängig davon kann der DIENSTLEISTER in Ausnahmefällen einen bereits angenommenen Auftrag bis zu 24 Stunden vor Dienstleistungsbeginn absagen. In diesen Fällen bemüht sich MYMARY, einen anderen DIENSTLEISTER zu vermitteln.
10 Laufzeit und Kündigung
10.1 Dieses Vertragsverhältnis entsteht mit Vertragsschluss (siehe Ziff. 3.1.) und ist unbefristet.
10.2 Dieser Vertrag kann von beiden Parteien, MYMARY und dem DIENSTLEISTER, jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Nachricht (E-Mail genügt) gekündigt werden. Dabei ist folgende Kündigungsfrist einzuhalten: Im ersten Jahr der Vertragsdauer ein Monat, im zweiten Jahr zwei Monate, im dritten bis fünften Jahr drei Monate und danach sechs Monate.
10.3 Bei Zuwiderhandlung des DIENSTLEISTERS gegen Ziffer 3.2, 3.3, 3.4 und 5.2 dieser AGB sowie aus anderen triftigen Gründen ist MYMARY befugt, das Vertragsverhältnis fristlos und unverzüglich zu
kündigen. Je nach Schwere der Zuwiderhandlung kann diese darüber hinaus auch weitergehende zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
11 Haftung
11.1 Ansprüche des DIENSTLEISTERS auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des DIENSTLEISTERS aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MYMARY, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten im Sinne dieser AGB sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der DIENSTLEISTER daher regelmäßig vertrauen darf.
11.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MYMARY nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des DIENSTLEISTERS aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.3 Die Einschränkungen von Ziffer 11.1 und 11.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
12 Sonstiges
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Für den Fall von gerichtlichen Auseinandersetzungen wird München als Gerichtsstand vereinbart.
12.3 Insofern einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen sollten, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
12.4 MYMARY behält sich vor, diese AGB sowie den Serviceumfang abzuändern. Die jeweils aktuelle Version der AGB kann auf der WEBSITE abgerufen werden. Die DIENSTLEISTER werden vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Fassung der AGB per E- Mail auf die Änderungen hingewiesen. Sollte nicht innerhalb eines Monats ein schriftlicher Widerspruch gegen die neue Fassung der AGB eingehen, gelten die neuen AGB ausschließlich. MYMARY behält sich im Falle der Verweigerung einer Zustimmung das Recht vor, den Vermittlungsvertrag zu kündigen und das entsprechende DIENSTLEISTER-Konto ab Gülitgkeit der neuen AGB zu sperren.
12.5 Der Service von mymary ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Eine Mehrsprachigkeit der Website ist als besonderer Service für nicht-deutschsprachige KUNDEN oder DIENSTLEISTER in der Bundesrepublik Deutschland zu sehen und kein Hinweis auf die Absicht einer Geschäftstätigkeit außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands. Der Versuch, Betreuungsdienstleistungen durch Umgehung des beabsichtigten Programmablaufs auf MYMARY auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anzubieten oder anzunehmen, kann zur Sperrung des DIENSTLEISTER-Kontos führen.
München, den 01. Juni 2016